Leistungen

Klasse AM

Zweirädrige Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw. max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum, bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotor) max. 4 kW Nutzleistung. Bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Mindestalter: 15 Jahre (gilt bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland)
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Eingeschlossene Klasse: keine

Klasse A1

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer maximalen Motorleistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Bei zweijährigem Vorbesitz von A1 muss beim Erwerb der Klasse A2 keine erneute theoretische Prüfung abgelegt werden (Aufstiegsprüfung).
Mindestalter: 18 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Klasse A

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer bbH von mehr als 45 km/h (mehr als 50 ccm Hubraum, über 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,2 kW/kg).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer bbH von mehr als 45 km/h (mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung)
Mindestalter:
24 Jahre (bei Direkteinstieg Klasse A)
21 Jahre (bei dreirädrrigen Kfz mit mehr als 15 kW)
20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, praktische Prüfung erforderlich)
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger: bis 750kg zul. Gesamtmasse oder über 750 kg zul. Gesamtmasse sofern die Kombination 3.500 kg zul. Gesamtmasse nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei begleitetem Fahren)
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Klasse BE

Fahrzeugkobinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zGM des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei begleitetem Fahren)
Erwerb: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: keine
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Klasse B Schlüsselzahl 96

Fahrzeugkobinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei begleitetem Fahren)
Erwerb: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: keine
Einschluss: keine

Klasse L

Zugmaschinen, nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt, bis 40 km/h bauartbestimmter Höstgeschwindigkeit, in Kombination mit Anhängern bis 25 km/h (Kennzeichnung durch 25 km/h - Schild).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine

Prüfungsbescheinigung Mofa

Mofa 25, einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.
Mindestalter: 15 Jahre
Erwerb: direkt
Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfungsbescheinigung.

Neu: B196

Krafträder der Klasse A1 mit Autoführerschein fahren.
4x Theorie- & 5 Praxisstunden (je 90 min)
Keine Theorie- & Praxisprüfung erforderlich!
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre durchgehend im Besitz des Führerscheins Klasse B

Neu: B197

Fahrzeuge der Klasse B fahren, bei Prüfung auf Automatik. Später dürfen sowohl PKWs mit Automatik als auch mit Schaltgetriebe gefahren werden. Vorraussetzung ist das Absolvieren von 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und eine 15 minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer.
Möchtest du deine Fahrerlaubnis später auf die Klassen BE, C oder C1 erweitern, wird die Schlüsselzahl 78 angehängt und somit das Fahren dieser Klassen auf Automatikfahrzeuge beschränkt.
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei begleitetem Fahren)
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Eingeschlossene Klassen: AM und L